Unterposition 480257andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40|g bis 150|g
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 480257 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 480257 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 480257 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 480257
480257 bezeichnet „andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g“, eine Einreihung innerhalb der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 480257 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
480257 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 480257 erfasst speziell „andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g“.
Die Einreihung 480257 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.