KN-Code 48026180andere
Gültig seit 01.01.2004
Die Zolltarifnummer 48026180 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 48026180 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 48026180 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 48026180
48026180 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4802 („Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 48026180 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
48026180 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 480261 („in Rollen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 48026180 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 48026180 ist im TARIC seit dem 01.01.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.