Position 4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position|4802|oder 4803

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4804
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position|4802|oder 4803

Unterpositionen

CodeBeschreibung
480411ungebleicht
480419anderer
480421ungebleicht
480429anderes
480431ungebleicht
480439andere
480441ungebleicht
480442in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95|GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
480449andere
480451ungebleicht
480452in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95|GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
480459andere

Disclaimer

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