Position 4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position|4802|oder 4803
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4804 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4804 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 480411 | ungebleicht |
| 480419 | anderer |
| 480421 | ungebleicht |
| 480429 | anderes |
| 480431 | ungebleicht |
| 480439 | andere |
| 480441 | ungebleicht |
| 480442 | in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95|GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge |
| 480449 | andere |
| 480451 | ungebleicht |
| 480452 | in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95|GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge |
| 480459 | andere |
Häufige Fragen zu 4804
4804 bezeichnet „Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4804 umfasst 12 Untercodes, darunter „ungebleicht“, „anderer“ und „ungebleicht“ u. a.
Die Einreihung 4804 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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