Unterposition 480525mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150|g
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 480525 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 480525 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 480525
480525 bezeichnet „mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“, eine Einreihung innerhalb der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 480525 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
480525 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 480525 erfasst speziell „mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“.
Die Einreihung 480525 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.