Unterposition 480540Filterpapier und Filterpappe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 480540 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 480540 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Ähnliche Unterpositionen zu 480540
480540 steht in Position 4805 „Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 480511 | Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. "fluting") |
| 480512 | Strohpapier für die Welle der Wellpappe |
| 480519 | anderes |
| 480524 | mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger |
| 480525 | mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g |
| 480530 | Sulfitpackpapier |
| 480550 | Filzpapier und Filzpappe |
| 480591 | mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger |
| 480592 | mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g |
| 480593 | mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr |
Häufige Fragen zu 480540
480540 bezeichnet „Filterpapier und Filterpappe“, eine Einreihung innerhalb der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 480540 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
480540 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4805 („Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 480540 erfasst speziell „Filterpapier und Filterpappe“.
Die Einreihung 480540 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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