Position 4806Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4806 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4806 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4806
4806 bezeichnet „Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4806 umfasst 4 Untercodes, darunter „Pergamentpapier und -pappe“, „Pergamentersatzpapier“ und „Naturpauspapier“ u. a.
Die Einreihung 4806 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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