Position 4808Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position|4803|beschriebenen Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4808 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4808 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4808
4808 bezeichnet „Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4808 umfasst 3 Untercodes, darunter „Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert“, „Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert“ und „andere“.
Die Einreihung 4808 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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