Unterposition 481014in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435|mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297|mm messen
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 481014 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 481014 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4810140020 | mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70|g und höchstens 400|g und einem Weißgrad von mehr als 84|% (gemessen nach ISO 2470-1), ohne ohne Multiplexpapiere, –pappen und Kraftpapiere, –pappen |
| 4810140080 | andere |
Häufige Fragen zu 481014
481014 bezeichnet „in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
481014 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), ohne ohne Multiplexpapiere, –pappen und Kraftpapiere, –pappen“ und „andere“.
Die Einreihung 481014 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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