Unterposition 481022leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. "LWC-Papier"
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 481022 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 481022 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4810220020 | mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70|g und höchstens 400|g und einem Weißgrad von mehr als 84|% (gemessen nach ISO 2470-1), ohne Multiplexpapiere, –pappen, Kraftpapiere, -pappen und Rollenware für Rotationsdruckmaschinen |
| 4810220080 | andere |
Häufige Fragen zu 481022
481022 bezeichnet „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. "LWC-Papier"“, eine Einreihung innerhalb der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
481022 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70 g und höchstens 400 g und einem Weißgrad von mehr als 84 % (gemessen nach ISO 2470-1), ohne Multiplexpapiere, –pappen, Kraftpapiere, -pappen und Rollenware für Rotationsdruckmaschinen“ und „andere“.
Die Einreihung 481022 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.