Unterposition 481032in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95|GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150|g
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 481032 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Unterposition bündelt 481032 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 481032
481032 bezeichnet „in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“, eine Einreihung innerhalb der Position 4810 („Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
481032 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Kaolin gestrichen oder überzogen“ und „andere“.
Die Einreihung 481032 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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