Position 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position|4803, 4809|oder 4810|beschriebenen Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4811 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4811 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 481110 | Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert |
| 481141 | selbstklebend |
| 481149 | andere |
| 481151 | gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150|g |
| 481159 | andere |
| 481160 | Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt |
| 481190 | andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern |
Häufige Fragen zu 4811
4811 bezeichnet „Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4811 umfasst 7 Untercodes, darunter „Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert“, „selbstklebend“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 4811 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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