Position 4813Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4813 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4813 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4813
4813 bezeichnet „Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4813 umfasst 3 Untercodes, darunter „in Form von Heftchen oder Hülsen“, „in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder weniger“ und „anderes“.
Die Einreihung 4813 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.