Unterposition 481710Briefumschläge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 481710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4817 („Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 481710 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 481710 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 481710
481710 bezeichnet „Briefumschläge“, eine Einreihung innerhalb der Position 4817 („Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 481710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
481710 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4817 („Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 481710 erfasst speziell „Briefumschläge“.
Die Einreihung 481710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.