Position 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4819 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4819 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 481910 | Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe |
| 481920 | Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
| 481930 | Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40|cm oder mehr |
| 481940 | andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen |
| 481950 | andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen |
| 481960 | Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art |
Häufige Fragen zu 4819
4819 bezeichnet „Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4819 umfasst 6 Untercodes, darunter „Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe“, „Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe“ und „Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr“ u. a.
Die Einreihung 4819 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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