Unterposition 481940andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 481940 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4819 („Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 481940 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 481940 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Unterpositionen zu 481940
481940 steht in Position 4819 „Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 481910 | Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe |
| 481920 | Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
| 481930 | Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr |
| 481950 | andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen |
| 481960 | Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art |
Häufige Fragen zu 481940
481940 bezeichnet „andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4819 („Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 481940 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
481940 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4819 („Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 481940 erfasst speziell „andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen“.
Die Einreihung 481940 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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