Position 4901Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4901 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4901 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4901
4901 bezeichnet „Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4901 umfasst 3 Untercodes, darunter „in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt“, „Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften“ und „andere“.
Die Einreihung 4901 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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