Position 4907Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4907
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere

Die Zolltarifnummer 4907 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4907 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
49070010Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen
49070030Banknoten
49070090andere

Häufige Fragen zu 4907

Disclaimer

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