Position 4907Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4907 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4907 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4907
4907 bezeichnet „Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4907 umfasst 3 Untercodes, darunter „Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen“, „Banknoten“ und „andere“.
Die Einreihung 4907 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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