Position 4910Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4910 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 4910 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on cultural goods | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 4910
4910 bezeichnet „Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 4910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4910 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Kapitel 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 4910 erfasst speziell „Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern“.
Die Einreihung 4910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.