Position 5003Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5003 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 50 („Seide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5003 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5003000010 | weder gekrempelt noch gekämmt |
| 5003000090 | andere |
Häufige Fragen zu 5003
5003 bezeichnet „Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5003 umfasst 2 Untercodes, darunter „weder gekrempelt noch gekämmt“ und „andere“.
Die Einreihung 5003 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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