Position 5007Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5007 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 50 („Seide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5007 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5007
5007 bezeichnet „Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5007 umfasst 3 Untercodes, darunter „Gewebe aus Bourretteseide“, „andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr“ und „andere Gewebe“.
Die Einreihung 5007 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.