Position 5209Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5209
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g

Die Zolltarifnummer 5209 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 52 („Baumwolle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5209 insgesamt 16 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
520911in Leinwandbindung
520912in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
520919andere Gewebe
520921in Leinwandbindung
520922in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
520929andere Gewebe
520931in Leinwandbindung
520932in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
520939andere Gewebe
520941in Leinwandbindung
520942Denim
520943andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
520949andere Gewebe
520951in Leinwandbindung
520952in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
520959andere Gewebe

Ähnliche Positionen zu 5209

5209 steht in Kapitel 52 „Baumwolle“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
5201Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt
5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5203Baumwolle, kardiert oder gekämmt
5204Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5205Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5206Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5207Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5208Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
5210Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
5211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
5212Andere Gewebe aus Baumwolle

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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