Unterposition 521222gebleicht

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 521222 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5212 („Andere Gewebe aus Baumwolle“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 521222 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
52122210hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
52122290anders gemischt

Ähnliche Unterpositionen zu 521222

521222 steht in Position 5212 „Andere Gewebe aus Baumwolle“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
521211roh
521212gebleicht
521213gefärbt
521214buntgewebt
521215bedruckt
521221roh
521223gefärbt
521224buntgewebt
521225bedruckt

Häufige Fragen zu 521222

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten – innerhalb von zwei Werktagen.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)