Position 5303Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5303 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5303 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5303
5303 bezeichnet „Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5303 umfasst 2 Untercodes, darunter „Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet“ und „andere“.
Die Einreihung 5303 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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