Position 5310Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position|5303
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5310 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5310
5310 bezeichnet „Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5310 umfasst 2 Untercodes, darunter „roh“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 4 %.
Die Einreihung 5310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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