Position 5311Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5311
Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen

Die Zolltarifnummer 5311 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5311 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
53110010Gewebe aus Ramie
53110090andere

Häufige Fragen zu 5311

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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