Position 5311Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5311 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 53 („Andere Pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5311 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5311
5311 bezeichnet „Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5311 umfasst 2 Untercodes, darunter „Gewebe aus Ramie“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8 %.
Die Einreihung 5311 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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