Unterposition 540110aus synthetischen Filamenten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5401 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540110 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 540110
540110 bezeichnet „aus synthetischen Filamenten“, eine Einreihung innerhalb der Position 5401 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540110 umfasst 5 Untercodes, darunter „Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen“, „andere“ und „texturierte Garne“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 5 %.
Die Einreihung 540110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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