Unterposition 540120aus künstlichen Filamenten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5401 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540120 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 540120
540120 bezeichnet „aus künstlichen Filamenten“, eine Einreihung innerhalb der Position 5401 („Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540120 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4 % und 5 %.
Die Einreihung 540120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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