Unterposition 540249andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 540249 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5402 („Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 540249 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5402490030 | Garne aus einem Copolymer aus Glykol- und Milchsäure, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln |
| 5402490050 | Garne aus Poly(vinylalkohol), nicht texturiert |
| 5402490090 | andere |
Häufige Fragen zu 540249
540249 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5402 („Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
540249 umfasst 3 Untercodes, darunter „Garne aus einem Copolymer aus Glykol- und Milchsäure, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln“, „Garne aus Poly(vinylalkohol), nicht texturiert“ und „andere“.
Die Einreihung 540249 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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