Position 5404Synthetische Monofile von 67|dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1|mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z.|B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5|mm oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5404 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5404 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5404
5404 bezeichnet „Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5404 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Elastomeren“, „andere, aus Polypropylen“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 5404 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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