Position 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5407 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5407 insgesamt 25 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 540710 | Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester |
| 540720 | Gewebe aus Streifen oder dergleichen |
| 540730 | Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI |
| 540741 | roh oder gebleicht |
| 540742 | gefärbt |
| 540743 | buntgewebt |
| 540744 | bedruckt |
| 540751 | roh oder gebleicht |
| 540752 | gefärbt |
| 540753 | buntgewebt |
| 540754 | bedruckt |
| 540761 | mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr |
| 540769 | andere |
| 540771 | roh oder gebleicht |
| 540772 | gefärbt |
| 540773 | buntgewebt |
| 540774 | bedruckt |
| 540781 | roh oder gebleicht |
| 540782 | gefärbt |
| 540783 | buntgewebt |
| 540784 | bedruckt |
| 540791 | roh oder gebleicht |
| 540792 | gefärbt |
| 540793 | buntgewebt |
| 540794 | bedruckt |
Ähnliche Positionen zu 5407
5407 steht in Kapitel 54 „Synthetische oder Künstliche Filamente;“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5401 | Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5402 | Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex |
| 5403 | Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex |
| 5404 | Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger |
| 5405 | Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger |
| 5406 | Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 5408 | Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405 |
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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