Position 5407Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5407
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404

Die Zolltarifnummer 5407 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 54 („Synthetische oder Künstliche Filamente;“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5407 insgesamt 25 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
540710Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester
540720Gewebe aus Streifen oder dergleichen
540730Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI
540741roh oder gebleicht
540742gefärbt
540743buntgewebt
540744bedruckt
540751roh oder gebleicht
540752gefärbt
540753buntgewebt
540754bedruckt
540761mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr
540769andere
540771roh oder gebleicht
540772gefärbt
540773buntgewebt
540774bedruckt
540781roh oder gebleicht
540782gefärbt
540783buntgewebt
540784bedruckt
540791roh oder gebleicht
540792gefärbt
540793buntgewebt
540794bedruckt

Ähnliche Positionen zu 5407

5407 steht in Kapitel 54 „Synthetische oder Künstliche Filamente;“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
5401Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5402Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex
5403Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex
5404Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
5405Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
5406Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5408Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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