KN-Code 54072011weniger als 3|m
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 54072011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5407 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 54072011
54072011 bezeichnet „weniger als 3 m“, eine Einreihung innerhalb der Position 5407 („Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 54072011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
54072011 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 540720 („Gewebe aus Streifen oder dergleichen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 54072011 erfasst speziell „weniger als 3 m“.
Die Einreihung 54072011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.