Unterposition 550390andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 550390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5503 („Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 550390 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
5503900020Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert
5503900090andere

Ähnliche Unterpositionen zu 550390

550390 steht in Position 5503 „Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
550311aus Aramid
550319andere
550320aus Polyestern
550330aus Polyacryl oder Modacryl
550340aus Polypropylen

Häufige Fragen zu 550390

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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