Unterposition 550390andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 550390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5503 („Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 550390 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5503900020 | Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert |
| 5503900090 | andere |
Ähnliche Unterpositionen zu 550390
550390 steht in Position 5503 „Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 550390
550390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 5503 („Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
550390 umfasst 2 Untercodes, darunter „Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert“ und „andere“.
Die Einreihung 550390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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