Zolltarifnummer 5603148010Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
Gültig seit 01.01.2024
Die Zolltarifnummer 5603148010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5603148010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 5603148010
5603148010 steht in KN-Code 56031480 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5603148060 | Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -mit einem Gewicht von 160 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m², -mit einem Filterwirkungsgrad gemäß DIN 60335-2-69: 2008 mindestens der Filterklasse M -plissierfähig - auch mit einer Membran aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) |
| 5603148070 | genadelte Vliesstoffe aus Polyester - Filamenten, auch glasfaserverstärkt, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen |
| 5603148090 | andere |
Häufige Fragen zu 5603148010
5603148010 bezeichnet „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“, eine Einreihung innerhalb der Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 5603148010 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 5603148010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5603148010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 56031480 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5603148010 erfasst speziell „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“.
Die Einreihung 5603148010 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.