Unterposition 570110aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 570110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 5701 („Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 570110 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 570110
570110 bezeichnet „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 5701 („Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
570110 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 8 %.
Die Einreihung 570110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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