Position 5704Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5704
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

Die Zolltarifnummer 5704 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 57 („Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5704 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,7 % und 6,7 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
570410Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3|m$2|oder weniger
570420Fliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3|m$2|bis 1,0|m$2
570490andere

Häufige Fragen zu 5704

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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