Position 5705Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5705 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 57 („Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5705 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 5705
5705 bezeichnet „Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
5705 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen“ und „aus anderen Spinnstoffen“.
Die Einreihung 5705 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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