Position 5705Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5705
Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

Die Zolltarifnummer 5705 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 57 („Teppiche und Andere Fussbodenbeläge, aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5705 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
57050030aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
57050080aus anderen Spinnstoffen

Häufige Fragen zu 5705

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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