Position 5801Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5801
Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806

Die Zolltarifnummer 5801 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 58 („Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 5801 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
580110aus Wolle oder feinen Tierhaaren
580121Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
580122Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
580123anderer Schusssamt und Schussplüsch
580126Chenillegewebe
580127Kettsamt und Kettplüsch
580131Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
580132Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
580133anderer Schusssamt und Schussplüsch
580136Chenillegewebe
580137Kettsamt und Kettplüsch
580190aus anderen Spinnstoffen

Ähnliche Positionen zu 5801

5801 steht in Kapitel 58 „Spezialgewebe; Getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
5802Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703
5803Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
5804Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
5805Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
5806Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
5807Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
5808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
5809Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
5810Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
5811Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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