Zolltarifnummer 5905007040aus Vliesstoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 5905007040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 5905 („Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 5905007040 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5905007040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 5905007040
5905007040 steht in KN-Code 59050070 „aus Chemiefasern“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 5905007010 | Gewebe, aus synthetischen Spinnfasern |
| 5905007020 | Gewebe, aus künstlichen Spinnfäden |
| 5905007030 | Gewebe, aus künstlichen Spinnfasern |
| 5905007050 | Filz |
| 5905007090 | andere |
Häufige Fragen zu 5905007040
5905007040 bezeichnet „aus Vliesstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 5905 („Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 5905007040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
5905007040 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 59050070 („aus Chemiefasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 5905007040 erfasst speziell „aus Vliesstoffen“.
Die Einreihung 5905007040 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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