KN-Code 59090010aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 59090010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 5909 („Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 59090010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 59090010
59090010 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 5909 („Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 59090010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
59090010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 5909 („Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 59090010 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern“.
Die Einreihung 59090010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.