Unterposition 610230aus Chemiefasern

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 610230 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6102 („Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 610230 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
61023010Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
61023090Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Ähnliche Unterpositionen zu 610230

610230 steht in Position 6102 „Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
610210aus Wolle oder feinen Tierhaaren
610220aus Baumwolle
610290aus anderen Spinnstoffen

Häufige Fragen zu 610230

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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