Unterposition 610463aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 610463 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6104 („Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| El Salvador | 0% | |
| U071Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) | ||
| Nicaragua | 0% | |
| U071Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) | ||
| Tunesien | 0% | |
| N954Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 | ||
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (quantitative limitation)
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 610463 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 610463
610463 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6104 („Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Singapur und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für El Salvador, Nicaragua und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097085, 097109 und 091231. Rechtsgrundlage: Decision 1875/19, Decision 0753/20, Regulation 1011/13 u. a.
Für Waren mit Ursprung Singapur, Vietnam, El Salvador, Nicaragua u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 610463 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 610463 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) und Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich sein.
Für 610463 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
610463 ist einer von 18 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6104 („Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 610463 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern“.
Die Einreihung 610463 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.