Unterposition 610520aus Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 610520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6105 („Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 610520 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 610520
610520 bezeichnet „aus Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6105 („Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
610520 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus synthetischen Chemiefasern“ und „aus künstlichen Chemiefasern“.
Die Einreihung 610520 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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