Zolltarifnummer 6114900010aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 6114900010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6114 („Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (quantitative limitation)
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/936 (ABl. L 160) ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abhängig von der Vorlage der von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates erteilten Einfuhrgenehmigung, die überall in der Union gültig ist.
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6114900010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6114900010
6114900010 bezeichnet „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 6114 („Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Für 6114900010 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 6114900010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6114900010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 611490 („aus anderen Spinnstoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6114900010 erfasst speziell „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“.
Die Einreihung 6114900010 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.