Unterposition 611521aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67|dtex
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 611521 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 9,6% | |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
| Kolumbien | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
| Peru | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 611521 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 611521
611521 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex“, eine Einreihung innerhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien und Peru hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097506, 097145 und 097176. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen), Singapur, Ecuador u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 611521 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kambodscha.
Für 611521 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
611521 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 611521 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex“.
Die Einreihung 611521 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.