Unterposition 611522aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67|dtex oder mehr
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 611522 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 9,6% | |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
| Kolumbien | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
| Peru | 0% | |
| U068Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 611522 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 611522
611522 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) und Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien und Peru hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 097507, 097146 und 097177. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen), Singapur, Ecuador u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 611522 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II" erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kambodscha.
Für 611522 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
611522 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 611522 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr“.
Die Einreihung 611522 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.