Unterposition 611530andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67|dtex
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 611530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 611530 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 611530
611530 bezeichnet „andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex“, eine Einreihung innerhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
611530 umfasst 3 Untercodes, darunter „Kniestrümpfe“, „andere“ und „aus anderen Spinnstoffen“.
Die Einreihung 611530 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
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