KN-Code 61159610Kniestrümpfe
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 61159610 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 61159610 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 61159610
61159610 bezeichnet „Kniestrümpfe“, eine Einreihung innerhalb der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96.
Für 61159610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
61159610 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 611596 („aus synthetischen Chemiefasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 61159610 erfasst speziell „Kniestrümpfe“.
Die Einreihung 61159610 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.