Unterposition 611599aus anderen Spinnstoffen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 611599 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6115 („Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

12%

Ergänzende Maßeinheit

Paar

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung9,6%
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)0%
Singapur0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

Häufige Fragen zu 611599

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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