Position 6201Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position|6203
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6201 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 62 („Kleidung und Bekleidungszubehör, Ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6201 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6201
6201 bezeichnet „Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6201 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, „aus Baumwolle“ und „aus Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 6201 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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