Position 6202Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position|6204
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6202 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 62 („Kleidung und Bekleidungszubehör, Ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6202 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6202
6202 bezeichnet „Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6202 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“, „aus Baumwolle“ und „aus Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 6202 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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